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| Nach der Energieeinspar-Verordnung dürfen alle Neubauten nur einen bestimmten Energiebedarf besitzen. Dieser muss in einem Gutachten nachgewiesen werden. Einen solchen Nachweis erstellen wir Ihnen gerne. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Werte erhalten wir dabei aus Ihren Planungsunterlagen und einer anschließenden Gebäude-Besichtigung, aus denen wir dann Ihren EnEV-Nachweis zur Vorlage bei den entsprechenden Behörden erstellen. |
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20 Jahre Strobel Energiesysteme
